Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Ein - und Verkäufe der Firma ECS Enders-Computer-Service Wolfgang Enders. Für Schulungen gelten die im Kurs angegebenen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt ECS nicht an, es sei denn, ECS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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01. Angebote und Preise (zum Anfang) Angebote sind freibleibend. Erfolgte keine feste Preiszusage, wird der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis des Hardwarehauses in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich Netto. Eventuelle Abweichungen durch weitere Entwicklungen, sind zulässig. 02. Vertragsschluss (zum Anfang) Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass ECS die Kundenbestellung durch die Mitteilung über die Auftragserteilung bzw. Lieferung der Ware annimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss. Die Angaben zu Waren und Preisen sind unverbindlich. 03. Lieferung (zum Anfang) Die Lieferung erfolgt auf dem jeweils günstigsten Versandweg. Wünscht der Kunde eine schnellere Lieferung, sind die dadurch anfallenden Mehrkosten von ihm zu tragen.Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Liegen diese Behinderungen beim Softwarelieferanten, sind wir von Leistungen und Lieferungen befreit. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht ab, so können wir, nachdem wir eine Nachfrist gesetzt haben , vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen Die im Auftrag des Kunden entwickelte Software, sowie individuell für Ihn konfigurierte Hardware ist vom Rücktritt ausgeschlossen. 04. Gewährleistung (zum Anfang) Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung beschrieben. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist ECS zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. ECS ist zur Untersuchung der Produkte in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung / Austausch einzelner Komponenten, erwirbt ECS mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten oder Geräten. Im Rahmen der Mängelbeseitigung/Austausch verwendet ECS Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. 04.1 Die Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Die gesetzliche Verjährung Ihrer Rückgriffsansprüche bleiben hiervon unberührt. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insofern, als Sie mit ECS keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. 04.2 Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht: Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind. Ferner die Verwendung der Produkte für eine andere als die dafür vorgesehene Verwendung. 05. Bestellung (zum Anfang) Lieferungen und Leistungen bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche sowie telefonische Auftragserteilung oder Änderung bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 06. Eigentumsvorbehalte (zum Anfang) Lieferungen nur mit verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dem Käufer ist untersagt, die von uns gelieferte Ware weiter zu veräußern, zu verpfänden oder weiteren Personen zu übereignen. Die Nutzungsrechte liegen beim Erstkäufer, sie sind nicht übertragbar. 07. Zahlungsbedingungen (zum Anfang) Rechnungsbeiträge sind sofort zur Zahlung fällig. Bearbeitung je Mahnung EUR 15.00 sowie Verzugszinsen. 08. Schlussbestimmungen (zum Anfang) 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. 2. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen. 3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. 4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. 09. Erfüllungsort , Gerichtsstand (zum Anfang) Erfüllungsort: Frankfurt/Main Gerichtsstand: Frankfurt/Main Frankfurt am Main, den 01.01.1992 |